3.1 Nationalsozialismus - Hitlers Machtergreifung

30. 1.1933: Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Hindenburg.
- Ziel: Neuwahlen und möglichst Zweidrittelmehrheit der Stimmen, dann wäre legale Verfassungsänderung möglich.


Ab Anfang Februar 1933: Sofort einsetzende Verfolgung politischer Gegner


27.2.1933: Reichstagsbrand


28.2.1933: Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volks und Staat ( Brandverordnung): weitere Einschränkungen der Grundrechte


5.3.1933: Wahlen: NSDAP 44%; DNVP 8%


21.3.1933: Tag von Potsdam: Propagandaveranstaltung zur Eröffnung des neuen Reichstags


23.3.1933: Ermächtigungsgesetz: Weimarer Verfassung ausgehebelt:

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen [...]

Art. 1
Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.

Art. 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.

[...]

Art. 4
Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. [...]

30.6.1934: Röhmputsch: Hitler lässt Röhm, Führer der SA, und andere innerparteiliche Gegner ermorden

 
2.8.1934: Tod Hindenburgs: Hitler nennt sich Führer und Reichskanzler

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren: